Arbeitsrecht

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Arbeitsrechts, z. B. bei Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen oder Kündigungen. Vornehmlich sind wir bestrebt, eine außergerichtliche und gütliche Einigung zu erzielen. Selbstverständlich vertreten wir aber auch in den Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

Auch mit Problemen im so genannten kollektiven Arbeitsrecht, also bei Fragen des Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechts können Sie sich an uns wenden.

Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise unter der Rubrik Aktuelles.
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